Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen zu allen Aspekten der Schweizer Autobahnvignette – von der Vignettenpflicht über Fahrzeugkategorien bis hin zu Ausnahmen und Sonderfällen.
Was ist die Schweizer Autobahnvignette?
Die Schweizer Autobahnvignette (auch: Nationalstrassenabgabe) ist eine Jahresgebühr für die Nutzung des schweizerischen Nationalstrassennetzes. Sie wird von allen Motorfahrzeugen und Anhängern bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen erhoben, die auf Autobahnen oder Autostrassen fahren. Die Vignette muss sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden.
Die Vignette ist als physische Klebevignette oder in elektronischer Form erhältlich. Die physische Vignette wird direkt auf die Windschutzscheibe geklebt. Die elektronische Vignette wird mit dem Fahrzeugkennzeichen verknüpft und ist digital hinterlegt – eine physische Anbringung entfällt.
Fahrzeugkategorien und Vignettenpflicht
Nicht alle Fahrzeuge unterliegen der Vignettenpflicht. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Fahrzeugkategorien:
Fahrzeugkategorie
Vignettenpflichtig?
Hinweise
Personenwagen (PW)
Ja
Alle PW bis 3,5 t zGG
Motorräder (ab 50 ccm)
Ja
Eigene Vignette erforderlich
Lieferwagen bis 3,5 t
Ja
Gilt für alle Lieferwagen bis 3,5 t
Wohnmobile bis 3,5 t
Ja
Gilt für alle Wohnmobile bis 3,5 t
Anhänger bis 3,5 t
Ja
Separate Vignette erforderlich
Wohnwagen bis 3,5 t
Ja
Separate Vignette erforderlich
Fahrzeuge über 3,5 t
Nein (LSVA)
Unterliegen der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe
Mofas/Motorfahrräder bis 50 ccm
Nein
Ausgenommen von der Vignettenpflicht
Fahrräder und E-Bikes
Nein
Nicht vignettenpflichtig
Landwirtschaftliche Fahrzeuge
Nein
Ausgenommen
Einsatzfahrzeuge
Nein
Polizei, Feuerwehr, Rettung ausgenommen
Militärfahrzeuge im Dienst
Nein
Ausgenommen im Dienstbetrieb
Gültigkeit und Zeitraum
Die Schweizer Autobahnvignette gilt für einen Zeitraum von 14 Monaten: vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Das bedeutet:
Eine Vignette für das Jahr 2025 gilt vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026.
Ab dem 1. Dezember kann die neue Vignette bereits verwendet werden, auch wenn das neue Jahr noch nicht begonnen hat.
Im Januar des Folgejahres ist die Vignette des Vorjahres noch gültig – bis zum 31. Januar.
Ab dem 1. Februar ist die neue Vignette obligatorisch.
Achtung: Verwechseln Sie nicht die Gültigkeitsdaten. Eine Vignette, die im November des laufenden Jahres für das nächste Jahr gekauft wird, gilt bereits ab dem 1. Dezember des laufenden Jahres.
Anhänger und Motorräder – Separate Vignette erforderlich
Ein häufiges Missverständnis betrifft Anhänger und Motorräder: Beide benötigen eine eigene Vignette, wenn sie auf Nationalstrassen geführt werden. Die Vignette des Zugfahrzeugs deckt den Anhänger nicht ab.
Anhänger
Wohnwagen, Bootsanhänger, Pferdeanhänger und alle anderen Anhänger bis 3,5 t zGG benötigen eine eigene Vignette. Die Vignette wird an der Anhänger-Deichsel oder an einer anderen gut sichtbaren Stelle angebracht. Bei elektronischen Vignetten wird das Kennzeichen des Anhängers hinterlegt.
Motorräder
Motorräder ab 50 ccm benötigen eine eigene Vignette. Diese wird in der Regel am Motorrad befestigt, zum Beispiel am Rahmen oder an einer anderen gut sichtbaren Stelle. Mofas und Motorfahrräder bis 50 ccm sind von der Vignettenpflicht ausgenommen.
Grenzen und Ausnahmen
Es gibt verschiedene Situationen und Fahrzeugkategorien, die von der Vignettenpflicht ausgenommen sind oder besondere Regelungen haben:
Fahrzeuge über 3,5 t unterliegen der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), nicht der Vignettenpflicht.
Mofas und Motorfahrräder bis 50 ccm sind ausgenommen.
Fahrräder und E-Bikes sind ausgenommen.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind ausgenommen.
Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettung) sind ausgenommen.
Militärfahrzeuge im Dienstbetrieb sind ausgenommen.
Bestimmte diplomatische Fahrzeuge können unter Bedingungen ausgenommen sein.
Fahrzeuge, die ausschliesslich auf Kantonsstrassen fahren, benötigen keine Vignette.
Typische Fehler von Reisenden
Die folgenden Fehler werden häufig von Reisenden gemacht, die die Schweiz besuchen:
Keine Vignette für den Anhänger: Viele Reisende vergessen, dass der Anhänger eine eigene Vignette benötigt.
Abgelaufene Vignette: Die Vignette des Vorjahres ist ab dem 1. Februar nicht mehr gültig.
Vignette falsch angebracht: Die Vignette muss an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden, nicht aussen.
Vignette auf Sichtfeld: Die Vignette darf nicht das Sichtfeld des Fahrers beeinträchtigen.
Vignette auf Folie: Die Vignette darf nicht auf eine Folie oder einen anderen Träger geklebt werden, sondern direkt auf die Windschutzscheibe.
Annahme einer Kurzzeitvignette: Es gibt keine Tages- oder Wochenvignetten für Personenwagen.
Vergessen des Motorrades: Motorradfahrer vergessen manchmal, dass ihr Fahrzeug ebenfalls vignettenpflichtig ist.
Falsche Streckenplanung: Wer nur Kantonsstrassen benutzt, braucht keine Vignette – aber viele Reisende wissen nicht, welche Strassen Nationalstrassen sind.
Keine Vignette für ausländische Fahrzeuge: Auch ausländische Fahrzeuge benötigen eine Vignette, wenn sie auf Schweizer Nationalstrassen fahren.
Vignette beschädigt: Eine beschädigte oder unleserliche Vignette kann als ungültig betrachtet werden.
Welche Dokumente sollten Sie vor der Reise prüfen?
Fahrzeugausweis (Zulassungsbescheinigung)
Führerschein (gültig für das Fahrzeug)
Haftpflichtversicherungsnachweis
Gültige Vignette (physisch oder elektronisch)
Vignette für den Anhänger (falls vorhanden)
Reisepass oder Personalausweis
Pannenhilfe-Mitgliedschaft oder Versicherungsnachweis
Eine Jahresgebühr für die Nutzung des schweizerischen Nationalstrassennetzes. Erhältlich als physische Klebevignette oder in elektronischer Form.
Nationalstrasse
Autobahnen und Autostrassen in der Schweiz, die dem Bund gehören und für die eine Vignettenpflicht besteht.
Zulässiges Gesamtgewicht (zGG)
Das maximale Gesamtgewicht eines Fahrzeugs, das in der Zulassungsbescheinigung angegeben ist. Fahrzeuge bis 3,5 t zGG unterliegen der Vignettenpflicht.
LSVA
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Gilt für Fahrzeuge über 3,5 t und ersetzt die Vignettenpflicht für diese Kategorie.
E-Vignette
Elektronische Vignette, die mit dem Fahrzeugkennzeichen verknüpft wird. Keine physische Anbringung erforderlich.
Anhänger
Gezogenes Fahrzeug ohne eigenen Antrieb. Anhänger bis 3,5 t zGG benötigen eine eigene Vignette.