Richtlinien und Regelungen zur Schweizer Autobahnvignette

Diese Seite fasst die wichtigsten Richtlinien und Regelungen zur Schweizer Autobahnvignette zusammen.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen sind allgemeiner Natur und dienen ausschliesslich Informationszwecken. Bitte prüfen Sie aktuelle Regelungen bei offiziellen Quellen vor Ihrer Reise.

Grundlegende Regelungen

Regelung Details Ausnahmen
VignettenpflichtAlle Fahrzeuge bis 3,5 t zGG auf NationalstrassenFahrzeuge über 3,5 t, Mofas, Fahrräder, Einsatzfahrzeuge
Gültigkeit14 Monate (1. Dezember bis 31. Januar)Keine Kurzzeittarife für PW
AnbringungInnenseite Windschutzscheibe, direkt auf GlasE-Vignette: keine physische Anbringung
AnhängerSeparate Vignette erforderlichAnhänger über 3,5 t: LSVA
MotorräderEigene Vignette ab 50 ccmMofas bis 50 ccm ausgenommen
Ausländische FahrzeugeVignette erforderlich auf NationalstrassenKeine Ausnahmen für Transit
KontrollenStichprobenartig durch PolizeiE-Vignette: Kennzeichenkontrolle
BussenBei Fahren ohne gültige VignetteHöhe abhängig von Behörde
TunnelmautEinige Tunnel haben separate MautGrosser St. Bernhard Tunnel
LSVAFür Fahrzeuge über 3,5 tErsetzt Vignettenpflicht
KantonsstrassenKeine VignettenpflichtAlle Kantonsstrassen ausgenommen
Diplomatische FahrzeugeUnter Bedingungen ausgenommenAbhängig von Status

Beschwerden und Einsprüche

Falls Sie eine Busse erhalten haben oder eine Beschwerde einreichen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Notieren Sie alle relevanten Informationen: Datum, Ort, Fahrzeugkennzeichen, Art des Problems.
  2. Bewahren Sie alle Belege und Dokumente auf.
  3. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde (Bundesamt für Strassen ASTRA oder kantonale Polizei).
  4. Beschwerden können schriftlich per Post oder über offizielle Kanäle eingereicht werden.
  5. Geben Sie in der Beschwerde an: Ihr Name und Adresse, Fahrzeugkennzeichen, Beschreibung des Problems, gewünschte Lösung.
  6. Setzen Sie eine angemessene Frist für die Antwort (in der Regel 30 Tage).
  7. Falls die Beschwerde abgelehnt wird, haben Sie das Recht, weitere Rechtsmittel einzulegen.
  8. Bei Bedarf können Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Grenzen und Ausnahmen – Detailübersicht